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   Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-177/90   

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Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-177/90 (https://dejure.org/1991,21155)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.09.1991 - C-177/90 (https://dejure.org/1991,21155)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. September 1991 - C-177/90 (https://dejure.org/1991,21155)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Ralf-Herbert Kühn gegen Landwirtschaftskammer Weser-Ems.

    Zusätzliche Abgabe für Milch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 17.06.1987 - 424/85

    Frico / Voedselvoorzienings In- en Verkoopbureau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-177/90
    1982, 2745, Randnr.27; das Urteil vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81, Faust, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27; sowie das Urteil vom 17. Juni 1987 in den verbundenen Rechtssachen 424/85 und 425/85, Frico, Slg. 1987, 2755, Randnr. 33).

    Dies gilt insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (siehe das Urteil vom 16. Mai 1979 in der Rechtssache 84/78, Tomadini, Slg. 1979, 1801, Randnr. 22; das Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 112/80, Dürbeck, Slg. 1981, 1095, Randnr. 48; sowie das Urteil Frico, a. a. O., Randnr. 33).

  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-177/90
    In Ihrem Urteil Wachauf ( 2 ) waren Sie mit dem Fall einer Verpächterin konfrontiert, die auf dem verpachteten Hof niemals selbst Milchwirtschaft betrieben hatte, und in dem außerdem die essentiellen Bestandteile eines Milcherzeugungsbetriebs, nämlich das Milchvieh und die zur Milcherzeugung erforderlichen technischen Einrichtungen stets im Eigentum des Pächters gestanden hatten.

    ( 2 ) Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88 (Wachauf, Slg. 1989, 2609).

  • EuGH, 10.07.1991 - C-90/90

    Neu u.a. / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-177/90
    Die Festsetzung der einem Erzeuger zugeteilten Referenzmenge auf einem so niedrigen Niveau läßt sich nämlich nicht damit rechtfertigen, daß darüber gewacht werden muß, daß die Mengen an Milch und Milcherzeugnissen, die auf den Markt gebracht werden, nicht die von der Gemeinschaft garantierte Gesamtmenge übersteigen (vergleiche sinngemäß Urteil vom 10. Juli 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-90/90 und C-91/90, Jean Neu u. a., Slg. 1991, I-3617, Randnrn.
  • EuGH, 22.01.1986 - 266/84

    Denkavit France / FORMA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-177/90
    ( 5 ) Vergleiche insbesondere Urteil vom 22. Januar 1986 in der Rechtssache 266/84 (Denkavit Prance, Slg. 1986, 119, 170, Randnr. 27).
  • EuGH, 27.09.1979 - 230/78

    Eridania

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-177/90
    Daraus folgt, daß sich die Wirtschaftsteilnehmer nicht auf ein wohlerworbenes Recht auf Beibehaltung eines Vorteils berufen können, der sich für sie aus der Einführung der gemeinsamen Marktorganisation ergibt und der ihnen zu einem bestimmten Zeitpunkt zugute gekommen ist (siehe das Urteil vom 27. September 1979 in der Rechtssache 230/78, Eridania, Slg. 1979, 2749, Randnr. 22; sowie das Urteil vom 21. Mai 1987 in den verbundenen Rechtssachen 133/85 bis 136/85, Rau u. a., Slg. 1987, 2289, Randnr. 18)" ( 6 ).
  • EuGH, 16.05.1979 - 84/78

    Tomadini

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-177/90
    Dies gilt insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (siehe das Urteil vom 16. Mai 1979 in der Rechtssache 84/78, Tomadini, Slg. 1979, 1801, Randnr. 22; das Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 112/80, Dürbeck, Slg. 1981, 1095, Randnr. 48; sowie das Urteil Frico, a. a. O., Randnr. 33).
  • EuGH, 28.04.1988 - 120/86

    Mulder / Minister van Landbouw en Visserij

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-177/90
    Denn erinnern wir uns daran, daß der erschöpfende Charakter der Ausnahmebestimmungen den Gerichtshof im Urteil Mulder (Urteil vom 28. April 1988 in der Rechtssache 120/86, Slg. 1988, 2321) nicht an der Feststellung gehindert hat, daß die Regelung über die zusätzliche Abgabe für Milch unter Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes erlassen worden und insoweit ungültig war, als sie keine Zuteilung einer Referenzmenge an Erzeuger vorsah, die im Referenzjahr keine Milch geliefert hatten, weil sie eine Verpflichtung zur vorübergehenden Einstellung der Erzeugung eingegangen waren.
  • EuGH, 28.10.1982 - 52/81

    Faust / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-177/90
    1982, 2745, Randnr.27; das Urteil vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81, Faust, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27; sowie das Urteil vom 17. Juni 1987 in den verbundenen Rechtssachen 424/85 und 425/85, Frico, Slg. 1987, 2755, Randnr. 33).
  • EuGH, 17.05.1988 - 84/87

    Erpelding / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-177/90
    ( 4 ) Vergleiche insbesondere Urteil vom 17. Mai 1988 in der Rechtssache 84/87 (Erpelding, Slg. 1988, 2647, 2673, Randnr. 27).
  • EuGH, 05.05.1981 - 112/80

    Dürbeck / Hauptzollamt Frankfurt a. M.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1991 - C-177/90
    Dies gilt insbesondere auf einem Gebiet wie dem der gemeinsamen Marktorganisationen, deren Zweck eine ständige Anpassung an die Veränderungen der wirtschaftlichen Lage mit sich bringt (siehe das Urteil vom 16. Mai 1979 in der Rechtssache 84/78, Tomadini, Slg. 1979, 1801, Randnr. 22; das Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 112/80, Dürbeck, Slg. 1981, 1095, Randnr. 48; sowie das Urteil Frico, a. a. O., Randnr. 33).
  • EuGH, 27.06.1990 - C-67/89

    Berkenheide / Hauptzollamt Münster

  • EuGH, 21.05.1987 - 133/85

    Rau / BALM

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